Zeit zu handeln

Das Bundesteilhabegesetz als größte gesetzliche Änderung in der Behindertenhilfe stellt insbesondere Leistungserbringer mit Wohnsettings vor die große Herausforderung, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen.

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BTHG-Studie 2019

Titelbild der BTHG-Studie 2019

Vor einem Jahr hat Curacon in einer umfassenden deutschlandweiten Befragung die Stimmungen und Erwartungen der Branche aufgenommen.

Die Studienteilnehmer beschrieben dabei zu 48 % ihre Vorbereitung auf das BTHG als proaktiv – trotz des eher negativen Stimmungsbildes, welches die Branche von den wirtschaftlichen Konsequenzen des Gesetzes hatte.

Was hat sich seitdem getan?

Der Fokus der nun veröffentlichten BTHG-Studie 2019 liegt auf dem aktuellen Umsetzungsstand der Leistungserbringer. Anhand von 10 Meilensteinen wird analysiert, wie die Branche den Vorbereitungsprozess gestaltet. Eines zeigt die Studie ganz deutlich:

Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Die Bedeutung eines strukturierten Umsetzungsmanagements wächst. Grundlage hierfür ist ein Multiprojektmanagement, welches sowohl den bundesspezifischen als auch den landesspezifischen Anforderungen des BTHG Rechnung trägt. Insbesondere die großen Einrichtungen haben dies verstanden und können den Veränderungsprozess mit klar definierten BTHG-Projekten und dem zugehörigen Change Management proaktiv angehen.

„Losgelaufen, aber zu großen Teilen noch nicht am Ziel“ sind die Einrichtungen im Bereich der Flächenberechnung, Mietkalkulation und generellen betriebswirtschaftlichen Veränderungen, die das BTHG einfordert. Der Veränderungsprozess wird dabei aber durchaus als positiv wahrgenommen. Viele Einrichtungen nutzen den Wandel als Chance, angestrebte Weiterentwicklungen wie die Digitalisierung im Rahmen dieses Prozesses voranzutreiben.

Die weiteren Blickwinkel der Studie umfassen u.a. steuerrechtliche, sozialrechtliche und betriebswirtschaftliche Implikationen, die im Vorbereitungsprozess auf das BTHG berücksichtigt werden sollten. Die deutschlandweite Online-Befragung wurde im Februar und März 2019 unter Vorständen und Geschäftsführungen von Einrichtungen mit Wohnsettings verschiedener Trägerarten durchgeführt.

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Faktenüberblick

Ein Einblick

  • 63 % der Einrichtungen haben einen Zeitplan mit den wichtigsten Meilensteinen für die Umsetzung der aus dem BTHG resultierenden Anforderungen erstellt.
  • 68 % der Einrichtungen haben im Rahmen ihrer Kommunikation bereits alle ihre Mitarbeiter über den BTHG-bedingten Veränderungsprozess informiert.
  • 31 % Verständnis für das neue Bedarfsermittlungsinstrument attestieren sich die Einrichtungen durchschnittlich in der Selbstbewertung.
Grafik zum Projektmanagement BTHG
  • 9 % der Einrichtungen haben die Kalkulation der Miete auf Grundlage der neuen Flächenberechnung bereits vollständig abgeschlossen.
  • 87 % der Einrichtungen haben noch keine Modularisierung/Harmonisierung der Unterkunfts- und Betreuungsverträge vorgenommen.
  • 72 % von ihnen planen, dies bis zum Ende des Jahres nachzuholen.
  • 70 % der Einrichtungen haben ihre Satzungen noch nicht im Hinblick auf Änderungsnotwendigkeiten durch das BTHG überprüft.
  • 39 % von ihnen planen, dies bis zum Ende des Jahres nachzuholen.
Grafik zur Modualisierung und Harmonisierung

Studienkonzepte & Stichprobe

Die Studie war als Online-Befragung im Februar und März 2019 zugänglich. Es haben sich 68 Vorstände und Geschäftsführer von Einrichtungen mit Wohnsettings verschiedener Trägerarten beteiligt. 91,3 % der Teilnehmer sind in freigemeinnütziger Trägerschaft und 8,7 % in öffentlicher Hand. Die Verteilung der Rechtsformen ergibt sich wie folgt: zu 46,0 % GmbH, 34,0 % Verein, 15,7 % Stiftung und 4,2 % Sonstige.

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