Zahlreiche Träger befassen sich mit Überlegungen Förderungen der KfW-Bank für energieeffizientes Bauen in Anspruch zu nehmen.
Nach Rückfrage bei den zuständigen Landschaftsverbänden erhalten die Träger die Rückmeldung, dass eine allgemeine Aussage bzw. Zusage, dass die evtl. öffentliche Zuschüsse aus der KfW-Förderung nicht bei den maximal anerkennungsfähigen Aufwendungen, sondern bei den tatsächlichen Kosten zu kürzen sind, grundsätzlich nicht möglich sei; vielmehr handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen.
Den KfW-Förderzielen ist u.a. zu entnehmen, dass die Förderung auch die finanziellen Belastungen durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen. Im Einzelfall kann ggf. auch durch die baufachliche Stellungnahme gestützt werden, dass die Erfüllung der Vorgaben für die KfW-40 plus Förderung entsprechende Mehrkosten versursacht.
Zu klären wäre grundsätzlich auch, ob der neue energetische Standard in den Angemessenheitsgrenzen enthalten ist oder nicht.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass für eine energetische Sanierung kein gesicherter gesetzlicher Refinanzierungsanspruch besteht, da es sich nach § 3 APG DVO um eine „nice-to-have“-Maßnahme handelt.