Wie können Baukosten im Mietmodell refinanziert werden?
§ 8 APG DVO sieht hierzu drei Optionen vor:
- Nimmt der Vermieter auf Bitte des Mieters eine Modernisierung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 APG DVO vor beziehungsweise hat er sie in der Vergangenheit vorgenommen, so erhöht sich gemäß § 8 Abs. 6 APG DVO der nach § 8 Absatz 3 APG DVO berechnete Vergleichsbetrag.
- Nimmt der Vermieter auf Bitte des Mieters eine Modernisierung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 APG DVO vor beziehungsweise hat er sie in der Vergangenheit vorgenommen, so kann auch die konkrete Vergleichsberechnung gemäß § 8 Abs. 14 APG DVO zur Anwendung kommen.
- Sofern die Trägerin oder der Träger sich durch den Mietvertrag verpflichtet hat, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, können die dafür entstandenen Aufwendungen gemäß § 8 Abs. 16 APG DVO zusätzlich anerkannt werden, sofern sie betriebsnotwendig und wirtschaftlich sind.