Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Kompensation der Mindereinnahmen im Bereich der Investitionskosten für Tages- und Nachtpflegen bis zum 30. Juni 2022 erfolgen kann.
Die erfolgten Kompensationsleistungen machen allerdings eine Anpassung der tatsächlichen Belegungsquoten in den Jahren 2020 - 2022 notwendig. Im jetzt laufenden Antragsverfahren zur Festsetzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen über PfAD.invest sind zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung hierzu entsprechende Angaben zu machen.
Als Belegungsquote für die Jahre 2020 - 2022 ist im Festsetzungsantrag in PfAD.invest diejenige Belegungsquote anzugeben, die sich rechnerisch ergibt, wenn man sowohl die regulär erhaltenen Aufwendungszuschüsse durch die Kommune, als auch die durch die Kompensationszahlungen des Landes erhaltenen Mittel, berücksichtigt. Hierfür ist die Summe der regulär erhaltenen Aufwandszuschüsse und der Kompensationszahlungen durch den berechnungstäglichen Betrag aus dem Festsetzungsbescheid zu dividieren. Hieraus ergibt sich die Anzahl der Tage, die für die Berechnung der Auslastung relevant ist.
Bei der Ermittlung unterstützen wir Sie gerne!